Urteil des OLG Koblenz vom 09.04.2009 - Az. 5 U 621/09 - Umfang der Aufklärungspflicht bei Wahleingriff mit Behandlungsalternativen

In dieser Entscheidung wurde nochmals hervorgerufen, dass der Umfang der Aufklärungspflicht steigt, je weniger dringlich der Eingriff ist und insbesondere bei Wahleingriffen über entfernt liegende Risiken hingewiesen werden muss. Bei Behandlungsalternativen mit unterschiedlichen Risiken und Chancen muss auch hierüber der Patient aufgeklärt werden, um sein Selbstbestimmungsrecht hinreichend ausüben zu können. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Patient auch noch tatsächlich eine Wahl hat und daher rechtzeitig aufzuklären ist.

nachzulesen in: VersR 2010, 770 ff.
 

 
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